Festsetzung des Benutzungsentgelts/ Betriebskosten
| (1) | In den Fällen, in denen die Benutzung aufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist, wird für die Benutzung ein Entgelt entsprechend der folgenden Auflistung erhoben: | ||
| Nutzungsentgelt Halle und Küche für Einwohner | 100 € / Tag | ||
| Nutzungsentgelt Halle und Küche für Auswärtige | 200 € / Tag | ||
| Kostenaufstellung für Beerdigungen/Beisetzungen | |||
| Nutzungsentgelt Halle und Küche für Einwohner | 50 € / Tag | ||
| Nutzungsentgelt Halle und Küche für Auswärtige | 100 € / Tag | ||
| (2) | Zusätzlich zum Benutzungsentgelt wird eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 40,00 € festgesetzt. | ||
| (3) | Das Benutzungsentgelt kann auf Antrag aus wichtigem Grunde vom Träger/Beauftragten teilweise oder ganz erlassen werden; insbesondere bei Wohltätigkeitsveranstaltungen. | ||
| (4) | Das Benutzungsentgelt und die Betriebskosten sind entsprechend des Nutzungsvertrages zu entrichten. | ||
Kaution
| (1) | Die Kaution in Höhe des Benutzungsentgelts ist bei Schlüsselübergabe in bar zu hinterlegen. |
| (2) | Die Kaution ist dem Träger oder dessen Beauftragten bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. |
| (3) | Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach der Abnahme der benutzten Räume, sofern bei der Veranstaltung keine Schäden entstanden sind. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Schäden an Gebäuden, Räumen, Einrichtungen und Ausstattungsgegenständen des Bürgerhauses, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, unabhängig davon, ob den Nutzer ein Verschulden trifft. |
| (4) | Der Träger ist berechtigt, evtl. Schäden am Gebäude oder Einrichtungen durch Einbehaltung der Kaution zu befriedigen. Eine Verzinsung der eingezahlten Kaution erfolgt nicht. |
